Eine Covid-19-Erkrankung kann als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall anerkannt werden. Das klingt erst einmal folgerichtig. Doch wie die Praxis aussieht, beleuchten Antworten der Bundesregierung aus der 7./8. Kalenderwoche auf vier Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) sowie eine Frage der Abgeordneten Sandra Bubendorfer-Licht (FDP). Siehe Schriftliche Fragen von Bundestagsabgeordneten zu Corona als Berufskrankheit und Arbeitsunfall