Überraschendes Urteil des BAG mit einem Auftrag an den Sozialgesetzgeber

Ändert das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem Urteil vom 13. Oktober 2021 seine Rechtsprechung zur Betriebsrisikolehre – zugunsten der Arbeitgeber – oder entwickelt es sie `nur´ fort und bereichert sie um eine weitere Facette? Ein Fall einer „Minijobberin“, die wegen pandemiebedingter Ladenschließung nicht arbeiten konnte und der nun vom BAG entschieden worden ist, lässt diese Frage stellen.

Auf jeden Fall sieht das oberste Arbeitsgericht in der Bundesrepublik aber den Gesetzgeber gefordert, eine im Sozialrecht bestehende Regelungslücke zu schließen.

Mit beidem beschäftigt sich der Kurzvermerk der Redaktion.