Über die örtliche Sozialversicherungszuständigkeit für Flugzeug-Besatzungen (Crew)

45 Minuten arbeitstäglich im „Crew-Raum“, danach den Rest des Arbeitstages in der Luft und in Europa unterwegs: In welchem Staat ist die Flugzeug-Crew sozialversichert, wenn keine E101-Bescheinigung vorliegt? Im Staat, in dem der Hauptsitz der Fluggesellschaft ist? Im Staat, in dem der Startflughafen liegt? Mit diesem Problem hatte sich der EuGH auf Vorlage des italienischen Kassationsgerichtshofs zu befassen. Siehe dazu den Vermerk.