Sozialwahlen 2023 sind beendet

Alle sechs Jahre sind alle Sozialversicherten und alle Arbeitgeber berechtigt, ihre Selbstverwaltungsorgane (Vertreterversammlungen oder Verwaltungsräte) zu wählen. Nach den zuvor letzten Wahlen in 2017 fanden sie dieses Jahr in der Zeit vom 25. April 2023 bis zum 31. Mai 2023 statt.

Bezogen auf die Deutsche Rentenversicherung Bund haben zwar über 6,4 Millionen Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben; gleichwohl sind dies nur 22,31 % aller Wahlberechtigten. Bei den Sozialwahlen 2017 hatte die Wahlbeteiligung, gegenüber der Vorwahl angestiegen, noch bei 30,16 % gelegen.

Auf die Prozentangaben bezogen ergaben die Sozialwahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung ein ähnliches Bild: Die Wahlbeteiligung betrug in diesem Jahr nur 22 Prozent. Von den bundesweit 51,3 Millionen Wahlberechtigten haben 11,5 Millionen ihre Stimme abgegeben. Im Jahr 2017 hatte die Wahlbeteiligung noch 30,4 % betragen.

Sämtliche Ergebnisse, ausgewiesen nach den einzelnen Sozialversicherungsträgern, gibt es hier