Sozialgerichtsverfahren muss kostenfrei bleiben

Mit Kurznachricht vom 22.09.2020 informierten wir über den hessischen Gesetzesentwurf zur Einführung einer besonderen Verfahrensgebühr für Vielkläger im sozialgerichtlichen Verfahren zum SGG (siehe unten) sowie die Stellungahmen des DGB und des VdK.

Die in Vorbereitung der Plenumssitzung des Bundesrats beabsichtigte Sitzung des federführenden Rechtsausschusses des Bundesrats am 02.12.2020 ist entfallen, die Voten zu den einzelnen Anträgen – hier: 495/20 – wurden im Wege der schriftlichen Umfrage gemäß § 43 GO BR eingeholt.

Auf der Tagesordnung des Bundesrats am 18.12.2020  war dieser TOP dann aber nicht (mehr) zu finden.

Unabhängig von diesem Geschehen im Bundesrat hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratischen Jurist*innen (ASJ) Hessen-Nord mit dieser Gesetzesnovelle befasst und am 15.12.2020 ihre ablehnende Stellungnahme formuliert. Begründet wird diese ablehnende Haltung u.a. mit dem Fehlen hinreichender Evaluierung, Erschwerung des Zugangs zur Sozialgerichtsbarkeit, nicht zu erwartenden Entlastungseffekten sowie verfassungsrechtlichen Bedenken.