Immer wieder gibt es in Deutschland Diskussionen über die Höhe des Kindergelds, wenn die Eltern in Deutschland, die Kinder aber in einem anderen EU-Mitgliedsstaat leben. So wird geäußert, dass die Höhe des Kindergelds davon abhängig gemacht werden soll, wie hoch die Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsland des jeweiligen Kindes sind („Indexierungsmechanismus“).
In Österreich gibt es seit Beginn 2019 tatsächlich eine solche Regelung. In einem Vertragsverletzungsverfahren hat der EuGH nun entschieden, dass solche Gestaltungen gegen europäisches Recht verstoßen. Damit beschäftigt sich ein Vermerk.
P.S.: Sollte sich Österreich der Entscheidung des EuGH widersetzen, drohen finanzielle Sanktionen