Juristisches Referendariat demnächst in Teilzeit möglich?

Aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz liegt ein Referentenentwurf vor, mit dem zahlreiche Anregungen umgesetzt werden sollen, die vor Allem im Bereich des notariellen Berufsrechts an das Fachministerium herangetragen worden sind. Daneben soll es auch zu Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht kommen. Für die Ausbildung enthält der Entwurf ebenso Relevantes: Die juristischen Staatsprüfungen sowie die notariellen Prüfungen sollen künftig elektronisch durchgeführt werden können (nicht: müssen). Eingeführt werden soll zudem die Möglichkeit, den juristischen Vorbereitungsdienst als Teilzeitreferendariat zu absolvieren.

Die für die originäre Ausbildung der Jurist*innen interessanten Passagen finden sich auf den S. 33, 91 f. und 180 f. des Referentenentwurfs.