Am 8. April 2021 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg über fünf Beschwerden zur Kinder-Impfpflicht in der Tschechischen Republik entschieden.
Der Gerichtshof kommt in seinem (bislang nur in Englisch und Französisch abgesetztem) Urteil zu dem Ergebnis. dass die(se) Impfpflicht nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und zulässig ist.
In Deutschland gibt es eine Impfpflicht im Infektionsschutzgesetz in der Fassung des Masernschutzgesetzes vom 10. Februar 2020. Hierzu sind vier Verfassungsbeschwerden anhängig, über die das Bundesverfassungsgericht noch in 2021 entscheiden möchte (dort Nr. 24).