Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2022 – 1 BvR 469/20 u.a. geht es um mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des Masernschutzgesetzes richten dergestalt, dass mit dem Nichtnachweis einer Masernschutzimpfung es untersagt ist, Kinder in Kindertagesstätten und vergleichbare Einrichtungen zu betreuen. Näheres ist dem Kurzvermerk zu entnehmen.