Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Der „gelbe Schein“ ist für alle gesetzlich Krankenversicherten Geschichte

Seit dem 1. Januar 2023 hat der „gelbe Schein“ als Beleg für ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ausgedient – jedenfalls für alle gesetzlich Krankenversicherten. Denn zum Jahresbeginn 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbestätigung von den behandelnden Ärzt*innen (auch im Krankenhaus) direkt digital an die Krankenkasse zu senden und word von dort für den Arbeitgeber zum Abruf bereit gehalten. Damit entfällt die Verpflichtung der Arbeitnehmer*innen, dem Arbeitgeber einen „gelben Schein“ zu übermitteln. Die Pflicht, sich beim Arbeitgeber arbeitsunfähig zu melden, bleibt erhalten. Genaueres siehe hier.