Der Sachverständigenrat (SVR) zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erstellt alle zwei Jahre Gutachten zur Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung, u.a. um Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.
Die Gutachten werden dem Bundesministerium für Gesundheit und den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vorgelegt. Bisher sind 20 Gutachten erschienen.
Das Gutachten in 2021 beschäftigt sich mit der Digitalisierung für Gesundheit und beleuchtet Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems. Zum knapp 400 Seiten umfassenden Gutachten gibt es eine Zusammenfassung. Bei Eröffnung des Symposiums zum Gutachten am 17. Juni 2021 stellte der SVR-Vorsitzende Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach u.a. die These auf:
„Die bislang vertretenen Konzepte von Datensparsamkeit und unmittelbarer Zweckbindung sind lebensfremd, irreführend und manchmal sogar schädlich.“
Ein Vermerk aus der Redaktion gibt einen kurzen Einblick in das anregungs- und anspruchsvolle Gutachten und merkt aus sozialdatenschutzrechtlicher Sicht dazu an.