Grundsätzlich begrüßen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens und viele der geplanten Änderungen und Neuerungen im PDSG, wenn auch einige Kritikpunkte aus der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf aufrechterhalten bleiben.
Das Bundesgesundheitsministerium äußert sich wie folgt: „Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ (PDSG) werden digitale Angebote wie das elektronische Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt.“
Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) es mit dem Gesetz gelungen, das Vorhaben der elektronischen Patientenakte unter Beachtung von Sicherheit und Schutz der Patientendatent voranzutreiben. Fehlgeleitet ist jedoch der Ansatz, zusätzliche Vergütungsregelungen festzuschreiben, um Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken für die Unterstützung von Versicherten bei der Einführung und Anwendung der ePA und ihrer Funktionen zu entschädigen. Nachgebessert wurde im Gegensatz zum Referentenentwurf die Ausgestaltung der „Datenspende“.
Der Hausärzteverband kritisierte schon vor Gesetzesverabschiedung, dass der Mehraufwand, der mit der elektronischen Patientenakte einhergeht (Erstbefüllung, Aktualisierung der Notfalldaten, Unterstützung der Patienten), nicht angemessen vergütet werde.