Coronavirus-Testverordnung

Immer wieder ist unklar, wann ein Anspruch auf (für den Untersuchten) kostenfreie Untersuchung auf Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Auskunft gibt die am 14.10.2020 vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Coronavirus-Testverordnung – TestV.

Einen anschaulichen Überblick über die Kostentragung gibt das von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) erstellte Schaubild.