180.000 Berufskrankheiten in 2022 wegen Covid-19-Infektion anerkannt, aber nur 76 Renten

Aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das Jahr 2022 geht hervor, dass die Anzahl der Wege- und Schulunfälle gegenüber dem Vorjahr 2021 anstieg, aber doch deutlich hinter dem vorpandemischen Niveau zurückblieb. Die Zahl der Verdachtsanzeigen und Anerkennungen von Berufskrankheiten hingegen erreichte 2022 ein Rekordhoch. Grund ist der starke Anstieg bei den Infektionskrankheiten, zu denen auch COVID-19 zählt. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ging dagegen im Vergleich zum Vorjahr zurück.

Insgesamt gingen 370.141 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ein. Das entspricht einer Zunahme von 62,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In 199.542 Fällen wurde eine Berufskrankheit anerkannt, was ebenfalls einer Steigerung von mehr als 60 Prozent gegenüber 2021 entspricht. Damit wurden fünfmal so viele Fälle wie im Jahr 2020 als Berufskrankheit anerkannt, davon mehr als 180.000 BKen wegen Covid-19-Infektion, aber nur 76 Renten, denen eine COVID-19-Erkrankung voraus ging.

Näheres ist zu finden unter  https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/bk-geschehen/index.jsp .

Ergänzend: Mittlerweile gibt es einige veröffentlichte sozialgerichtliche Entscheidungen zu Covid 19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall:

SG Duisburg, Urteil vom 13. Juni 2023 – S 36 U 38/22 –, juris Anerkennung Covid 19 als BK Klage stattgegeben, BK anerkannt
SG Speyer, Urteil vom 9. Mai 2023 – S 12 U 88/21 –, juris Anerkennung Covid 19-Infektion als Arbeitsunfall Klage abgewiesen
SG Karlsruhe, Urteil vom 13. Juni 2023 – S 11 U 2168/22 –, juris Anerkennung Covid 19-Infektion als Arbeitsunfall Klage abgewiesen
SG Osnabrück, Urteil vom 23. März 2023 – S 17 U 220/21 –, juris Covid 19, Arbeitsunfall, Hinterbliebenenleistungen Klage abgewiesen
SG Potsdam, Urteil vom 6. März 2023 – S 2 U 32/22 –, juris Anerkennung als Arbeitsunfall Covid 19 -Infektion einer ehrenamtlichen Richterin im Rahmen einer Kammersitzung Klage stattgegeben, Arbeitsunfall anerkannt
SG Speyer, Urteil vom 7. Februar 2023 – S 12 U 188/21 –, juris Anerkennung Covid 19-Infektion als Arbeitsunfall Klage abgewiesen