18.069 COVID-19-Erkrankungen wurden in 2020 als Berufskrankheit anerkannt

Im Jahr 2020 sind nach einer Pressemitteilung des Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, (DGUV) vom 3. März 2021 insgesamt 105.759 Fälle von Anzeigen auf Vorliegen einer Berufskrankheit bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eingegangen. Entschieden wurden 102.623 Fälle, was einer Zunahme um mehr als 31 Prozent bedeutet.

Die Fälle, bei denen sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigt hat – so der DGUV – lagen mit 53.880 um fast 53 Prozent höher als in 2019.

Allein 30.329 Verdachtsanzeigen waren solche auf Vorliegen einer Berufskrankheit durch COVID-19. Bis zum Jahresende 2020 haben die Unfallversicherungsträger davon 22.863 Fälle entschieden: 18.069 COVID-19-Erkrankungen wurden als Berufskrankheit anerkannt (aus einer Pressemitteilung des DGUV vom  08.03.2021,  #ImpfenSchützt)