zusammengestellt von Bertold Brücher | 19. Mai 2020
Baden-Württemberg
- Ausbildungs- und Prüfungsrecht
- Juristenausbildungsgesetz
- Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristen
Bayern
Berlin
- Rechtsgrundlagen für die juristischen Staatsprüfungen
- Gesetz über die Ausbildung von Juristinnen und Juristen im Land Berlin
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen
Brandenburg
- Gesetz über die Juristenausbildung im Land Brandenburg
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg (Brandenburgische Juristenausbildungsordnung)
Bremen
- Bremisches Gesetz über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung
- Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen
Hamburg
- Justizprüfungsamt
- Personalstelle für Referendare
- Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz
- Verordnung über die Prüfungsgegenstände der staatlichen Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten Prüfung (Prüfungsgegenständeverordnung)
- Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen
Hessen
- Justizprüfungsamt
- Gesetz über die juristische Ausbildung
- Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern
- Gesetz über die Juristenausbildung im Land Mecklenburg-Vorpommern
- Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes
Niedersachsen
- Landesjustizportal, Gesetze, Verordnungen und Durchführungsverfügungen
- Niedersächsisches Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen
- Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen
NRW
Rheinland-Pfalz
- Ministerium der Justiz, Service
- Landesgesetz über die juristische Ausbildung
- Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Saarland
- Universität des Saarlandes – Juristisches Prüfungsamt
- Saarland – Ausbildung, Examen und Stellenmarkt in der Justiz
- Gesetz Nr. 1228 über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz)
- Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die juristische Ausbildung
Sachsen:
- Gesetz über die Juristenausbildung im Freistaat Sachsen
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen
Sachsen-Anhalt
- Landesjustizprüfungsamt
- Gesetz über die Juristenausbildung im Land Sachsen-Anhalt
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen
Schleswig-Holstein
- Gesetz über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Holstein
- Juristenausbildungsverordnung
- Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen
Thüringen