Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/26822)

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 in seiner Stellungnahme (BR-Drs. 12/21 – Beschluss) zahlreiche Änderungen eingefordert.
Dazu hat die Bundesregierung am 3. März 2021 in ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 19/27214) Stellung genommen.

Das Gesetz wurde am 11. Juni 2021 mit zahlreichen Änderungen und Ergänzungen (BT-Drs. 19/30550 – Beschlussempfehlung) vom Bundestag verabschiedet.

Der Bundesrat hat das Gesetz am 25. Juni 2021 gebilligt. In einer begleitenden Entschließung (BR-Drs. 511/21 – Beschluss) hat er aber weitere Reformschritte – insbesondere auch zur spürbaren Entlastung für die häusliche Pflege – angemahnt.

Das Gesetz wurde am 19. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Es trat bzw. tritt zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft. Überwiegend gilt es seit dem 20. Juli 2021. Teile des Gesetzes (wie etwa die Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile für Heimbewohner) gelten aber erst am 1. Januar 2022, andere Teile (wie die Entlohnungs-Anforderungen an Pflegekräfte) gelten erst ab dem 1. September 2022. Auch am 1. März 2022 sowie am 1. Januar 2026 und – rückwirkend – am 1. Januar 2020, 1. Januar 2021, 1. April 2021 und 1. Juli 2021 treten bzw. traten Teile des Gesetzes in Kraft.

Stellungnahme von ver.di zum Gesetzentwurf

Stellungnahme des DGB zu den Änderungsanträgen


Einige wichtige Inhalte

Das GVWG regelt als Sammelgesetz zahlreiche Vorhaben im Gesundheitsbereich, die durch die Corona-Krise liegen geblieben sind. Es umfasst Änderungen bei 21 Gesetzen und Verordnungen. Die meisten betreffen das SGB V. Kurzfristig wurde aber auch noch eine kleine Reform der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) mit dem Gesetz verabschiedet.

Einige wesentliche Änderungen zur Krankenversicherung:

 

Einige wesentliche Änderungen zur Pflegeversicherung:

 

<< zurück zur Übersicht: Beschlossene aktuelle Sozialgesetze

Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln