Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)

zusammengestellt von Hans Nakielski

Gesetzgebungsverfahren

Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/9046)
Der Entwurf wurde am 14. Dezember 2023 mit zahleichen Änderungen (s. BT-Drs. 20/9785 – Beschlussempfehlung) vom Bundestag beschlossen.

Der Bundesrat hat das Gesetz am 2. Februar 2024 gebilligt.
Es wurde am 25. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Es trat in seinen überwiegenden Teilen am 26. März 2024 in Kraft.

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Gesetzentwurf

Einige wichtige Inhalte

Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu sieht das Gesetz u. a. vor:

Kranken- und Pflegekassen dürfen auf Basis von Abrechnungsdaten personalisierte Hinweise an ihre Versicherten geben, wenn dies nachweislich dem individuellen Schutz der Gesundheit der Versicherten dient, zum Beispiel der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen. Hierbei bestehen für die Kranken- und Pflegekassen besondere Transparenzpflichten. Zudem wurde eine Ordnungswidrigkeit im Falle des Verstoßes eingeführt.

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln