Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz)

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

BT-Drs. 19/18793 (Entwurf)

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 15. Mai 2020 umfangreichen Änderungsbedarf und insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken gesehen (BR-Drs. 164/20 – Beschluss).
Die Gegenäußerung der Bundesregierung dazu erfolgte in BT-Drs. 19/19365.
Am 3. Juli 2020 vom Bundestag mit Änderungen beschlossen (BT-Drs. 9/20708 – Beschlussempfehlung).
Der Bundesrat hat das Gesetz am 18. September 2020 gebilligt.

Am 19. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das Gesetz trat am 20. Oktober 2020 in Kraft.

Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf


Einige wichtige Inhalte

 

<< zurück zur Übersicht: Beschlossene aktuelle Sozialgesetze

Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln