Nicht nur ausgebildete Juristen sind im sozialrechtlichen Bereich tätig. Auch viele Nicht-Juristen beschäftigen sich ehrenamtlich mit sozialrechtlichen Fragen.
So gibt es etwa bei der Sozialgerichtsbarkeit neben den Berufsrichter*innen über 14.000 ehrenamtliche Richter*innen. Rein zahlenmäßig haben die ehrenamtlichen Richter*innen in den Kammern der Sozialgerichte mit 2:1 gegenüber den Vorsitzenden Berufsrichter*innen sogar die Mehrheit. In den Senaten der Landessozialgerichte und des Bundessozialgerichts sind die Ehrenamtlichen gegenüber den Hauptamtlichen mit 2:3 in der Minderheit.
Auch in der sozialen Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger sind über 3.400 Vertreter*innen der Arbeitgeber und der Versicherten ehrenamtlich tätig. Auch sie beschäftigen sich vielfach mit sozialrechtlichen Fragen. Genauso wie die ehrenamtlich tätigen Versichertenberater*innen bei der Deutschen Rentenversicherung oder die ehrenamtlichen Sozialberater*innen bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Arbeitsloseninitiativen und anderen Organisationen.
Das Netzwerk Sozialrecht hat mit einigen dieser ehrenamtlich Tätigen über ihr sozialrechtliches Engagement gesprochen. Weitere Interviews werden folgen.
Interviews
„Ich achte darauf, dass die Interessen der Kläger*innen nicht zu kurz kommen“
Warum Helmfried Hauch als ehrenamtlicher Richter am Landessozialgericht tätig ist
„Wir sind Sparringspartner der hauptamtlichen Richter*innen“
Warum die Politikwissenschaftlerin Britta Rehder als ehrenamtliche Sozialrichterin arbeitet
„Das Menschliche und Persönliche geht bei einer Videogerichtsverhandlung unter“
Franz-Reinold Organista im Interview
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