Bessere Löhne für Pflegende durch Sozialrecht

25. August 2022 | Hans Nakielski
Altenpflegerin stützt Seniorin

Foto: © Robert Kneschke/picture alliance/Zoonar

In der Alten- und Langzeitpflege herrscht großer Personalmangel. Ein Aspekt, um die Attraktivität der Pflegeberufe zu verbessern, besteht in einer besseren Bezahlung.  Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrages oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Das wurde im SGB XI festgeschrieben. Damit regelt nun ein Sozialgesetz Grundzüge der Entlohnung. Wie kam es zu diesem ungewöhnlichen Schritt?

Hier wird die lange Auseinandersetzung um attraktivere Löhne in der Alten- und Langzeitpflege zusammengefasst:


Beiträge und Dokumente zum Thema

Sozialrecht trifft auf Arbeitsrecht:
Die lange Auseinandersetzung um attraktivere Löhne für Pflegende
von Helga Nielebock und Hans Nakielski

Pflegebonusgesetz schärft Regelungen zur Tariftreue nach
von Franz Josef Düwell und Hans Nakielski


Wenn Sie diese Beiträge kommentieren möchten oder Anregungen und Vorschläge zur Arbeit des Netzwerkes haben, schicken Sie uns bitte eine Nachricht.
Die Kontaktmöglichkeit finden Sie hier.